Unsere AGB's
Vertragsabschluss Anzahlung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung wie vereinbart (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
Beginn und Ende der Beherbergung
Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den Er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
Rechte des Beherbergers
Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
Unsere DSGVO(Datenschutzgrundverordnung)
Wir im Berggasthaus Alpenrose benötigen natürlich Ihre Daten zur Abwicklung verschiedener betriebsinternen Angelegenheiten.
Damit auch Sie darüber in Kenntnis gesetzt werden haben wir Ihnen unsere DSGVO einmal im Überblick zusammengefasst.
Mit der DSGVO stimmen Sie zu dass wir:
- Stammdaten (Name, Vorname, Hauptwohnsitz, Adresse, Mail Adresse, Telefon- und Faxnummer, berufliche und private Kontaktdaten einschließlich Kontaktpersonen und deren Funktion, Geburtsort, Geburtsdatum, Kundennummer, Sprache und KFZ-Kennzeichen sowie PKW-Modell)
- die Daten in Ausweisen (z.B. Reisedokument, Personalausweis, Führerschein etc. samt ausstellender Behörde und Laufzeit, Staatsangehörigkeit)
- An- und Abreisedatum und Buchungsdauer, Zimmernummer
- die von mir angefragten Serviceleistungen und persönlichen Vorlieben, die ich bekanntgebe (etwa Essens- oder Polsterwünsche), sowie Allergien, Unverträglichkeiten, besondere Bedürfnisse und Kunden- bzw. Sonderwünsche, Datum und Art von in Anspruch genommenen und konsumierten Leistungen einschließlich besonderer Kategorien von Daten
- die Daten zu Zahlungsart und im Zusammenhang mit Zahlungen, insbesondere mit EC-Karten, Kreditkarten und Bankkarten
- Kunden-Feedback
- Daten mit Bild/Tonbildaufnahmen
zu folgenden Zwecken verarbeiten dürfen:
-
Reservierung von Zimmern und Tischen sowie sonstigen Dienstleistungen, Buchung von Zimmern und Dienstleistungen in Hotellerie und Gastronomie sowie deren Durchführung, Abwicklung und Fakturierung davon und von sonstigen Hotelleistungen und Dienstleistungen (B2B, B2C, FIT)
- Kundenbetreuung einschließlich sämtlicher dafür erforderlicher Korrespondenz, Bearbeitung von Kundenwünschen, Leistungsverrechnung
- Buchung und Planung von Events und Veranstaltungen aller Art
- Vermittlung und Erbringung von Transportdiensten und Mietfahrzeugen
- Newsletter
Weiters wird der Übermittlung der Daten an:
- FERATEL (Meldewesen)
- GastroDat (Buchungsdaten)
- Steuerberater, Rechtsanwalt
Was ist für Sie Wichtig:
- All Ihre in dieser Erklärung genannten Daten über die Dauer Ihrer Geschäftsbeziehung zum Hotel hinaus und maximal 3 Jahr über die längste, für das Hotel geltende gesetzliche Aufbewahrungspflicht hinaus gespeichert bleiben dürfen, damit diese Daten im Fall einer neuen von Ihnen gewünschten Inanspruchnahme des Hotels verarbeitet und im erforderlichen Ausmaß an Dritte übermittelt werden dürfen.
- Sie haben das Recht diese Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise gegenüber dem Hotel zu wiederrufen.
- Ihnen ist hiermit bekannt, dass die DSGVO des Hotels auf seinem Webportal unter http://www.berggasthaus-alpenrose.at abgerufen werden kann und haben diese gelesen, verstanden und sind damit einverstanden.